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Prüfung elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702 u. VDE 0751

Wir prüfen folgende Bereiche/Geräte:
  • Praxen aus dem Dentalbereich / Allgemeinmedizin
  • Labore
  • Pflegebetten
  • alle med. Geräte, die nach MPG geprüft werden müssen
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse schreibt unter der Überschrift "Prüfungen" in § 5 folgendes vor:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektr. Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden".
Entsprechend der Durchführungsanweisung von § 5 sind "nicht ortsfeste elektr. Betriebsmittel" sowie "Anschlussleitungen mit Steckern" zu überprüfen.
Prüfen heißt:

  • BESICHTIGEN
  • MESSEN
  • ERPROBEN
  • PROTOKOLLIEREN
Messen heißt:

  • SCHUTZLEITERWIDERSTAND
  • ISOLATIONSWIDERSTAND
  • ERSATZABLEITSTROM - und BERÜHRUNGSSTROMMESSUNGEN
Unsere Leistungen:

  • Erfassen der zu prüfenden Geräte und Anlagen
  • Erstellen eines Terminplans und Terminabstimmung
  • Durchführung der Prüfung
  • Messdatenerfassung in einer Datenbank
  • Auswertung und Prüfbericht
  • Erstellen der Dokumentation in 2-facher Ausführung
  • (in schriftlicher Form und auf Datenträger)
  • Archivierung einer Dokumentation in unserem Hause für 10 Jahre
  • Richt- u. Max.werte Art der Prüfung Prüfer
  • Ortsveränderl. elektr. Betriebsmittel (soweit benutzt)
  • Verlängerungs- u. Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
  • Anschlussleitungen mit Stecker
  • bewegl. Leitungen mit Stecker u. Festanschluss Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Mon.
  • Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
  • Auf Baustellen, in Fertigungs- u. Werkstätten od. unter ähnl. Bedingungen mind. jährl.
  • In Büros od. ähnl. Bedingungen mind. alle 2 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand
  • Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- u. Prüfgeräte auch elektrotechn. unterwiesene Personen "EUPs"
Überblick über die rechtlichen Anforderungen nach DIN VDE 0751-1:

  • § 2 Abs. 8 MPBetreibV: "Die Vorschriften zu den wiederkehrenden Prüfungen von Medizinprodukten nach den Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt, es sei denn, der Prüfumfang ist in den sicherheitstechnischen Kontrollen nach § 6 enthalten"

  • § 6 MPBetreibV: "Der Betreiber hat bei Medizinprodukten ... sicherheitstechnische Kontrollen ... nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen oder durchführen zu lassen" [hier bezogen auf Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV]

  • § 22 Abs. 1 MPG: "Aktive Medizinprodukte dürfen nach der Zweckbestimmung entsprechend, nach ..., den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben und angewendet werden"

  • § 5 Abs. 1 BGV A2: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden ... ."

  • § 5 Abs. 2 BGV A2: "Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten"
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